Seit 34 Jahren – Ihr moderner Geodaten Dienstleister
für Bauherren und Immobilienbesitzer
für Städte, Gemeinden und Behörden
für Gewerbe und Privat

Haben Sie Fragen zu unserem Leisuntsangebot? Wir beraten Sie gerne.
Tel. 0731/ 880 178 - 0
oder schreiben sie uns eine E-Mail
Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg vom 11.03.2010 müssen alle Städte und Gemeinden, die ihre Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab berechnen, neue Abwassergebührensatzungen erlassen und die versiegelten Flächen (Dächer, Höfe, Parkplätze ...) erfassen. Für die Erfassung der Versiegelten Flächen stehen verschiedene Methoden zur Verfügung.