Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.03.2010 müssen alle Städte und Gemeinden, die ihre Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab berechnen, neue Abwassergebührensatzungen erlassen und die versiegelten Flächen (Dächer, Höfe, Parkplätze ...) erfassen. Für die Erfassung der versiegelten Flächen stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. In der Praxis haben folgende Verfahren die größte Bedeutung:
Befliegung mit anschließender Luftbildauswertung
Verfahren mit Selbstauskunft durch den Gebührenschuldner
Gebietsabflussbeiwerte in Kombination mit Einzelveranlagung
Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und der Fortführung der Datenbestände. Die gewonnen Daten dienen der zuverlässigen Kalkulation der Abwassergebühren.
Unsere Leistungen im Überblick:
Beratung für die Wahl des richtigen Verfahrens
Ermittlung der versiegelten und angeschlossenen Flächen je nach Art des Verfahren
Datenmigration
Fertigung der Erfassungsbögen, Anschreiben, Karten ... für die Gebührenschuldner
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