Entwurfs- und Bauvermessung

Wir betreuen Ihr Bauvorhaben von der ersten Planung bis zur Fertigstellung mit unseren vermessungstechnischen Leistungen. Hierbei bringen wir auch unser Wissen und langjährige Erfahrung im Bereich des Baurechts ein. Gerne beraten wir Sie und erstellen ein auf Ihr Bauvorhaben zugeschnittenes Angebot. Die üblichen zu erbringenden Leistungen zur Realisierung eines Bauvorhabens sind im Folgenden aufgeführt.

Folgende Leistungen führen erbringen wir für Ihr Bauvorhaben:

Die Grundlage einer Planung – die Entwurfsvermessung

Das Leistungsbild der Entwurfsvermessung umfasst die vermessungstechnische Aufnahme der Topografie des Baugrundstücks und angrenzender Bereiche. Das Ergebnis wird in Plänen, Profilen und digitalen Geländemodellen abgebildet. Auf der Grundlage der Entwurfsvermessung erfolgt die weitere Planung durch den Entwurfsverfasser.

Fertigung von Lageplänen zum Bauantrag

Auf Grundlage der Entwurfsplanung des Entwurfsverfassers erstellen wir gemäß der gesetzlichen Vorgaben Lagepläne zum Baugesuch. Dieser ist Teil der Bauantragsunterlagen, welche bei der Baurechtsbehörde zur Genehmigung eines Bauvorhabens eingereicht werden muss. Der Lageplan besteht aus einem schriftlichen sowie zeichnerischen Teil. Der zeichnerische Teil beinhaltet einen separaten Abstandsflächenplan und gegebenenfalls auch einen Abbruchplan. Bei der Erstellung des Lageplans prüfen wir, ob alle baurechtlichen Vorgaben lt. Bebauungsplan und der Landesbauordnung Baden-Württemberg bzw. der bayerischen Bauordnung eingehalten sind. In Abstimmung mit dem Entwurfsverfasser werden die Unterlagen analog fertig gestellt und durch uns als Sachverständige beglaubigt.

Absteckung der Planung in der Örtlichkeit – das Bauvorhaben kann beginnen

Vor Beginn der Bauarbeiten erfolgt die Absteckung der Bauvorhaben in der Örtlichkeit durch Auspflocken der geplanten Gebäudeecken, Bauwerkspunkte oder Achspunkte. Für die Höhenfestlegung erfolgt die Angabe von Höhenbezugspunkten. Die Erstellung eines Absteckprotokolls ist Bestandteil unserer Leistungen.

Übertragung von Bauwerksachsen in die Örtlichkeit – Das Schnurgerüst

Aufgrund der Ausführungsplanung erfolgt die Übertragung von Gebäudefluchten und Bauwerksachsen in die Örtlichkeit. Durch eine Feinabsteckung werden hierbei die Achsen auf der Baustelle markiert. Diese bilden die Grundlage für das Entstehen eines Bauvorhabens. Die durchgeführten Vermessungsarbeiten werden gegenüber der Baurechtsbehörde durch die Ausstellung einer Schnurgerüstbescheinigung bestätigt.

Anbringen von Meterrissen

Der Meterriss ist eine Markierung an signifikanten Stellen im Rohbau (oft neben Türöffnungen oder auch umlaufend im ganzen Raum). Er ist die Referenzhöhe für Installationen, deren Montagehöhe einer planerischen Vorgabe entsprechen muss. Beispiele dafür sind Elektroinstallationen wie Schalter und Steckdosen, Sanitäreinrichtungen wie Wand-WC, Armaturen und Abflüsse, aber auch Türeinbauten und die Höhe des Fußbodens. Charakteristisch für Erdgeschosse ist die Angabe „OKFF= +1.000m“; die Markierung ist damit also genau 1 Meter über der späteren Oberkante des Fertigfußbodens.

Übertragung von Bauwerkspunkten und Kontrolle der Ausführung

Bei der baubegleiteten Vermessung werden entsprechend der Ausführungspläne Achsen und Höhenpunkte in die Örtlichkeit übertragen. Beispiele hierfür sind:

  • Übertragung von Verbauachsen
  • Übertragen von Gebäudeachsen auf den Rohfußboden
  • Übertragung von vertikalen Achsen, z.B. für das Anbringen von Fasadenverkleidungen
  • Absteckung von Einzelpunkten, z.B. für Schächte, Einbauten, Gebäudefluchten
    Absteckung von Bohrpfählen


Baugeometrische Kontrollen sind auf Großbaustellen unerlässlich. Vorgefertigte Bauelemente müssen innerhalb von engen Toleranzen vor Ort montiert werden. Folgende Leistungen führen wir aus:

  • Überprüfung der Bauwerksmaße, Winkel- und Ebenheitstoleranzen
  • Überprüfung von Lotrechtstellungen
  • Prüfung und Auswertung gem. DIN 18202

Bestandspläne – Die Grundlage für weitere Planungen

Wir erstellen Bestandspläne für unterschiedliche Anwendungen. Beispiele sind Bestandspläne zur Leitungsdokumentation, der Oberflächensituation in der Natur, von Straßen oder von Gebäuden. Bei der Erstellung von Bestandsplänen berücksichtigen wir zeichnerische und darstellende Vorgaben gemäß DIN und bautechnischer Vorschriften. Bestandspläne dienen einerseits zur Darstellung der aktuellen Situation oder als Grundlage zur Planung von Neu- und Umbauten.