Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.03.2010 müssen alle Städte und Gemeinden, die ihre Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab berechnen, neue Abwassergebührensatzungen erlassen und die versiegelten Flächen (Dächer, Höfe, Parkplätze …) erfassen. Für die Erfassung der versiegelten Flächen stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. In der Praxis haben folgende Verfahren die größte Bedeutung:
Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und der Fortführung der Datenbestände. Die gewonnen Daten dienen der zuverlässigen Kalkulation der Abwassergebühren.
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