Amtliche Liegenschaftsvermessungen nach dem Vermessungsgesetz des Landes Baden-Württemberg sind Katastervermessungen und Grenzfeststellungen. Katastervermessungen sind Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Insbesondere sind die Festlegung neuer Flurstücksgrenzen und die Aufnahme neuer und veränderter Gebäude durch Katastervermessung in das Liegenschaftskataster zu übernehmen. Die Durchführung von Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen sind im Regelfall von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren – ÖbVI zu erledigen.
Bei der Durchführung von amtlichen Liegenschaftsvermessungen setzen wir notarielle Kaufverträge in der Örtlichkeit um. Unsere Tätigkeit dient dem Eigentumsschutz und dem Rechtsfrieden.