Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur - ÖbVI

Neben den staatlichen Vermessungsbehörden nehmen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) öffentlich-rechtliche Vermessungsaufgaben war. Sie leisten mit ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Eigentumssicherung.

Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind frei beruflich tätige Ingenieure, die nach einer Hochschulausbildung, einer staatlichen Prüfung und nach einigen Jahren Berufserfahrung durch das Land Baden-Württemberg zu hoheitlichen Vermessungsarbeiten – als Träger eines öffentlichen Amtes – bestellt werden.

Im Auftrag von Privaten, Firmen, Gemeinden und weiteren staatlichen Stellen führen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure amtliche Liegenschaftsvermessungen an Grundstücken und Eigentumsgrenzen aus. Für Zerlegungen von Flurstücken sind nach §8 Absatz 2 des Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuständig. Ausnahmen hiervon sind ebenfalls im §8 VermG geregelt.

Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach den folgenden Rechtsvorschriften:

  • Landesgebührengesetz (LGebG) vom 14.12.2004 (GBl. S. 895) und der
  • Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Festsetzungen der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung MLR-GebVOMLR) vom 14.02.2007 mit dem Gebührenverzeichnis (GebVerzMLR) vom 09.04.2015.


Sämtliche Vermessungsstellen sind an diese Gebühren gebunden, ein Preiswettbewerb findet somit nicht statt.

Durch das Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg gilt die Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur für alle Landkreise und Stadtkreise in Baden-Württemberg. Das Ingenieurbüro Will führt amtliche Liegenschaftsvermessungen hauptsächlich in Städten und Gemeinden der folgenden Stadt- und Landkreise durch: Stadt Ulm, Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis, Landkreis Biberach, Landkreis Esslingen, Landkreis Göppingen, Landkreis Heidenheim, Ostalbkreis, Landkreis Ravensburg, Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen.

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Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure – BDVI – mit Sitz in Berlin ist der Berufsverband der ÖbVI. Die Landesgruppe Baden-Württemberg – BDVI-BW vertritt ca. 130 zugelassene ÖbVI.