Als Planer konzentrieren wir uns auf die Ordnung, Lenkung und Entwicklung der sowohl städtischen als auch ländlichen Räume. Wir streben nach Vereinfachung von Prozessen/Verfahrensabläufen und klaren Planungsfristen.
Die Stadtplanung stützt sich weitgehend auf rechtliche Grundlagen, insbesondere auf das Bau- und Planungsrecht. Zu unseren Aufgaben in der Bauleitplanung gehören die Leitung und die Vorbereitung der baulichen sowie sonstigen Nutzung für Grundstücke in Gemeinden. Wir fokussieren uns auf eine gestaltende, technische und umweltgerechte Orts-, Stadt- und Raumplanung unter Einbeziehung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange. Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung städtebaulicher Planungen.
Basierend auf Rechtsgrundlagen, insbesondere dem Bau- und Planungsrecht, wird in folgende Arten der Planung unterschieden: