Am 10. Dezember 2010 ist das neue Vermessungsgesetz von Baden-Württemberg (VermG 2010) in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Wegfall der Abmarkungspflicht
- Gesetzliche Aufgabenzuweisung, d.h. seit 01.07.2011 sind Zerlegungsvermessungen im Auftrag von Privatpersonen nur noch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchzuführen, seit dem 01.01.2014 gilt dies auch für Zerlegungsvermessungen im Auftrag von Städten und Gemeinden.
- Amtliche Gebäudeaufnahme durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure von Amts wegen
- Landesweite Zulassung von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, d.h. Aufhebung der Amtsbezirke
Eine Lesefassung des VermG 2010 steht Ihnen zum pdfDownload bereit.